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   SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12   

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https://dejure.org/2014,37360
SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12 (https://dejure.org/2014,37360)
SG Detmold, Entscheidung vom 28.10.2014 - S 2 SO 103/12 (https://dejure.org/2014,37360)
SG Detmold, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - S 2 SO 103/12 (https://dejure.org/2014,37360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe in Form eines Integrationshelfers auch für den Zeitraum der Nachmittagsbetreuung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12
    Denn es handelt es sich bei den Kosten für einen Integrationshelfer für die Nachmittagsstunden vergleichbar der Offenen Ganztagsschule in der Grundschule (im Folgenden: OGS) um eine Hilfe für eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII. Dies ergibt sich bei der Auslegung dieser Norm zur Überzeugung der hiesigen Kammer insbesondere im Lichte der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 zum Verfahren B 8 SO 30/10 R.

    Grundsätzlich kommen als angemessene Schulbildung ausweislich der oben genannten BSG-Entscheidung alle Maßnahmen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R).

  • SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 285/12

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form

    Auszug aus SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12
    Bei der Eingliederungshilfe für die Teilnahme an der OGS handelt es sich zur Überzeugung der Kammer, die sich bereits in dem Urteil S 2 SO 285/12 manifestiert hat, um eine Eingliederungshilfe zur angemessenen Schulbildung, so dass es sich um eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistungsgewährung aus § 92 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII handelt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen

    Auszug aus SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12
    Erforderlich ist aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008, Az.: L 9 SO 8/08).
  • SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten eines

    (vgl. zum Vorstehenden SG Detmold, Urteil vom 28.10.2014, Az.: S 2 SO 285/12; ebenso zu den Randstunden der Hauptschule SG Detmold, Urteil vom 28.10.2014, Az.: S 2 SO 103/12).
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